Unsere Tätigkeits­bereiche

Sehr oft wird die anwaltliche Tätigkeit als reine Prozess- und Gerichtstätigkeit begriffen. Tatsächlich kann und sollte die Tätigkeit des Anwalts aber viel mehr umfassen. Wir sind bereits im Vorfeld aktiv und unterstützen Sie in allen Situationen.

So betreuen wir Sie im Rahmen von Vertragsverhandlungen nicht nur im Hintergrund mit unserem Rat, sondern führen, soweit von Ihnen gewünscht, die Vertragsverhandlungen auch aktiv für Sie. Gerne sind wir auch bei Ortsterminen, wie z. B. Besichtigungen von Häusern, Bauwerken und Betrieben zugegen.

Im Rahmen unserer vorprozessualen Betreuung entwerfen und prüfen wir für Sie Verträge, auch unter Hinzuziehung Ihres externen Beraters, z. B. Ihres Steuerberaters. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihre Interessen mit Nachdruck verfolgen.

Wir wollen an dieser Stelle ganz offen sagen, dass unsere anwaltliche Tätigkeit ihren Preis hat. Wir rechnen unsere Mandate grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Grundlage für eine Abrechnung nach dem RVG ist der sogenannte Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Der Gegenstandswert, auch bezeichnet als Streitwert, hängt vom einzelnen Fall ab, also davon, worum es in Ihrem konkreten Fall geht.

Wird z. B. eine bestimmte Geldsumme gefordert, ist dieser Nennbetrag der Geldforderung der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit.
Selbstverständlich sprechen wir zu Beginn des Mandates die Frage der Vergütung an.
Es gehört zur Philosophie unseres Hauses, dass Sie sich auch in schwierigen finanziellen Lagen einen Rechtsanwalt leisten können sollen. Wir sprechen daher auch die Möglichkeit an, Beratungshilfe, Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Sie sehen also, wir behalten stets sowohl Ihre juristischen, als auch Ihre finanziellen Interessen im Auge